Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma network consulting
§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Teilnahme an unserem Dienst (Vacation in Rhineland-Palatinate)
werden die Nutzungsbedingungen anerkannt.
§ 2 Leistungserbringung
a) Die network consulting vermarktet in eigenem Namen
und auf eigene Rechnung Onlinewerbung für den Dienst
Vacation in Rhineland-Palatinate.
b) Die mit Objektanbietern geschlossenen Präsentationsverträge
beziehen sich auf die Erstellung und die Gestaltung
einer Internetanzeige zur Veröffentlichung bei Vacation in Rhineland-Palatinate.
Die dazugehörige Veröffentlichungsgarantie beschreibt
die vereinbarte Laufzeit der Veröffentlichung der Präsentation
zwischen der network consulting und dem Objektanbieter
und enthälten keine Wiederholungsvereinbarung.
c) Die network consulting behält sich nach freiem Ermessen
vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei Aufträgen,
die von Vertretern der network consulting oder sonstigen
Annahmestellen vorgenommen werden, steht ihr das Recht
auf Ablehnung zu. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber
mitgeteilt. Erteilte Aufträge können nicht abbestellt
werden.
d) Der Objektanbieter wird den notwendigen Umfang von
Auftragsunterlagen, die zur Veröffentlichung des Auftrages
eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen,
welche die Auftragsunterlagen erfüllen müssen, sowie
den spätmöglichsten Zeitpunkt, zu dem die Auftragsunterlagen
eingereicht werden müssen, beachten. Die network consulting
ist nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, die diesen
Bestimmungen nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben
worden waren. Die network consulting ist hingegen berächtigt
Aufträge auch auf unvollständiger Datengrundlage auszuführen
und vollständig zu berechnen.
e) Der Objektanbieter erhält zur Aktualisierung und
Änderung seiner Präsentation entsprechende Zugangsdaten
(Benutzername & Passwort). Er muß sicherstellen, daß
diese Daten keinem Dritten zugänglich gemacht werden
und trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung
dieser Daten vorgenommen werden, die alleinige volle
Verantwortung. Der Objektanbieter ist verpflichtet,
uns über jede missbräuchliche Nutzung Ihres Accounts
zu informieren.
f) Für die Annahme von Aufträgen an bestimmten Plätzen
oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen.
Enthalten Aufträge trotzdem Zeit oder Platzvorschriften,
so gilt der Auftrag an sich unter allen Umständen als
verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften
nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften
werden die im Auftrag vorgegebenen Preise berechnet.
g) Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen
begründete zeitweilige Unterbrechungen des Auftrages
bzw. der Präsentation entbinden nicht vom Vertrag. In
solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit
entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt
ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
a) Unser Ziel ist es, auf Urlaubsanbieter und Urlaubsangebote
hinzuweisen, die direkt bei dem Anbieter angemietet
bzw. gebucht werden können. Daher entstehen dem Mieter
für unsere Tätigkeit keine Kosten.
b) Die einzelnen Zahlungsmodalitäten, die Leistungen
des Objektanbieters vor Ort und alle weiteren, den Vertragsgegenstand
betreffenden Regelungen auch zum anwendbaren Recht und
zum Gerichtsstand sind den jeweiligen Vertragsbedingungen
des Vermieters zu entnehmen, die von diesem verwendet
werden. Für den Inhalt dieser Verträge und der Vertragsbedingungen
übernehmen wir keine Verantwortung.
c) Die Gestaltung einer Präsentation für Objektanbieter
ist kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie bitte
der Preisliste. Der Veröffentlichungsgarantie beschreibt
die vereinbarte Laufzeit der Veröffentlichung der Präsentation
zwischen der network consulting und dem Objektanbieter.
d) Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen
ab Erscheinungsdatum der neuen Preisliste. Dies betrifft
laufende Vereinbarungen nicht.
e) Zusätzlich entstehende Kosten sind im Auftrag bzw.
der Auftragsannahme schriftlich festzuhalten, dies gilt
auch für Rabatte und Skonti.
f) Die Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen zu
bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe sind im Auftrag schriftlich zu vereinbaren.
g) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen
in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Die network consulting kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Auftragsleistung
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die network
consulting berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Auftragsabschlusses das Erscheinen weiterer Leistungen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
h) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen
nicht erfüllt, die die network consulting nicht zu vertreten
hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet,
den vollen Auftragswert zu bezahlen. Die entsprechende
Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für
einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig
davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen
ist, zur Zahlung fällig.
i) Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen
aus dem Vertrag durch den Besteller ist nicht zulässig.
§ 4 Datenschutz
Die Registrierungsdaten zu Ihrer Person unterliegen
unserer Datenschutzregelung und werden gemäß geltendem
Datenschutzrecht behandelt. Wir werden Ihre Daten in
unsere EDV übernehmen, sie jedoch vertraulich behandeln
und nicht an Dritte weitergeben, außer im Falle der
gesetzlichen Verpflichtung.
§ 5 Haftung
a) Vertragliche- oder Schadensersatzansprüche können
Objektanbieter und Objektnutzer uns gegenüber nicht
geltend machen, da eine vertragliche Beziehung zwischen
dem Objektanbieter/Objektnutzer und uns über die Nutzung
des Objekts nicht zustande kommt. Wir sind lediglich
Vermittler.
b) Wir haften nicht für Ausfälle technischer Art. Eine
kurzfristige Nichterreichbarkeit der Server und Informationen
bedingt keine Preisreduzierung.
c) Die Verantwortung für sämtliche Informationen innerhalb
der Präsentation (Texte, Bilder oder sonstige Inhalte)
liegt ausschließlich beim Objektanbieter.
d) Der Objektanbieter erklärt sich bereit, wahrheitsgemäße
und vollständige Angaben zu seinem Angebot zu machen,
und diese Daten gegebenenfalls zu aktualisieren.
e) Die network consulting akzeptiert Aufträge unter
der Annahme, dass der Inhalt des Auftrages nicht gegen
geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt
werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Werbetreibende
die network consulting von allen Ansprüchen Dritter
frei.
f) Der Objektanbieter hat Reklamationen aller Art sofort
zu erheben, wenn er von einem Mangel Kenntnis erlangt
hat. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen,
die network consulting haftet maximal mit dem Brutto-Auftragswert.
Der Auftraggeber akzeptiert die gesammelten Daten der
network consulting als beweiskräftige Grundlage zum
Nachweis der Leistung, es sei denn, das er deren Unrichtigkeit
nachweist.
§ 6 Urheberrecht
Alle Informationen auf dieser Seite unterliegen dem
Urheberrecht. Sie sind, solange nicht anders gekennzeichnet,
Eigentum der network consulting. Die Weiterverarbeitung
und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle
der ungültigen Klausel soll eine gültige Klausel, die
dem Sinn und Inhalt der ungültigen am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Aufträge ist Bad Kreuznach. Alle angegebenen Preise
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gutenberg, 15.04.2008 |